- Pfarrgemeinderat
- Pfạrr|ge|mein|de|rat (kath. Kirche):aus gewählten Mitgliedern bestehendes Gremium, das dem [Gemeinde]pfarrer beratend u. helfend zur Seite steht.
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Pfarrgemeinderat,katholisches Kirchenrecht: vom 2. Vatikanischen Konzil empfohlenes Gremium, in dem Laien mit der Pfarrgeistlichkeit die Seelsorgearbeit beraten und fördern sollen. In den deutschen Diözesen hat der Pfarrgemeinderat seit 1975 zugleich die Aufgabe, als Koordinierungsgremium des ganzen Laienapostolats tätig zu werden, weshalb ihm in diesen Bereichen beschließende Funktion zukommt und in der Regel ein Laie Vorsitzender ist. In manchen deutschen Diözesen und in Österreich ist der Pfarrgemeinderat (eventuell durch einen Ausschuss) auch für die Verwaltung des Ortskirchenvermögens zuständig (statt des Kirchenvorstands). Die meisten Mitglieder werden frei gewählt, einige gehören von Amts wegen dazu (Seelsorger) oder können vom Pfarrer berufen werden.* * *
Pfạrr|ge|mein|de|rat (kath. Kirche): aus gewählten Mitgliedern bestehendes Gremium, das dem [Gemeinde]pfarrer beratend u. helfend zur Seite steht.
Universal-Lexikon. 2012.